SPD-Stadtratsfraktion Bamberg beantragt Schulunterricht ab dem ersten Tag für alle Flüchtlingskinder

Veröffentlicht am 28.01.2016 in Ratsfraktion

Die SPD-Stadtratsfraktion fordert die Bayerische Landesregierung auf dafür Sorge zu tragen, dass das Menschenrecht auf Bildung für minderjährige Flüchtlinge in der Aufnahme- und Rückführungseinrichtung, kurz ARE 2 genannt, ab dem ersten Tag ihrer Ankunft in ausreichendem Umfang gewährleistet ist. Diese Forderung besteht unabhängig von der voraussichtlichen Dauer des Aufenthaltes in der Einrichtung und soll für alle dort wohnenden minderjährigen Flüchtlinge gelten.

Unterrichtssprache soll Deutsch werden.

„Die Gewährleistung des Rechts auf Bildung für Flüchtlinge ist eine gesamtstaatliche Aufgabe von Bund, Land und Kommune und muss deshalb auch innerhalb der ARE 2 sichergestellt werden. Für die SPD Stadtratsfraktion gibt es neben der rechtlichen, insbesondere eine moralische Verpflichtung minderjährigen Flüchtlingen das Recht auf Bildung auch in der ARE 2 ab dem ersten Tag ihrer Ankunft in Bamberg anzubieten. Dieser Unterricht soll zukünftig in Deutsch erfolgen“, so der SPD Fraktionsvorsitzende Klaus Stieringer. Das Recht auf Bildung ist ein international anerkanntes, grundlegendes Menschenrecht. In diversen internationalen Abkommen und Dokumenten wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948), und der UN-Kinderrechtskonvention  (1989) sind insbesondere  der  freie  Zugang  zu  Bildung  und  die  Chancengleichheit durch Bildung abgesichert. „Nach Art.28 UN‑Kinderrechtskonvention hat jedes Kind ein Recht auf Bildung. Demnach ist der Besuch der Grundschule Pflicht und auch weiterführende allgemein und berufsbildende Schulen sollen für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich sein.“, betont Klaus Stieringer. Auch der Artikel 22 der Genfer Flüchtlingskonvention fordert, nach Angaben der SPD Stadtratsfraktion, den Zugang zu öffentlicher Erziehung, insbesondere zum Unterricht in Schulen, auch für Flüchtlinge.

„Die Bundesregierung hatte bereits am 3.Mai 2010 beschlossen, ihre Vorbehalte zurückzunehmen, so dass die UN‑Kinderrechtskonvention seit diesem Tag für alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus oder ihrer (vermuteten) Aufenthaltsdauer und somit auch für Asylsuchende uneingeschränkt Anwendung findet.“, so Klaus Stieringer. Nach Ansicht der SPD Stadtratsfraktion unterliegen die in der ARE 2 lebenden minderjährigen Flüchtlinge der gesetzlichen Schulpflicht nach Art.35 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs‑ und Unterrichtswesen, nachdem die voraussichtliche Aufenthaltsdauer in der ARE 2 Einrichtung regelmäßig über 12 Wochen beträgt. Für die SPD Stadtratsfraktion ist zudem die bisherige dreimonatige Sperre, gem. Art.35 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs‑ und Unterrichtswesen, bis zum Eintritt der Schulpflicht mit dem Grundgesetz und der UN-Kinderrechtskonvention unvereinbar. „Es gibt keinen sachlichen Grund das Bildungsangebot für minderjährige Flüchtlinge in der ARE 2 zeitlich einzuschränken oder unter einen zeitlichen Vorbehalt zu stellen“, so Klaus Stieringer. „Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht auf Bildung zwar nicht explizit formuliert, es ergibt sich allerdings als notwendige Folge aus der in dem Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechten. So verbietet das Grundrecht der Menschenwürde, dass einem Menschen, aufgrund seiner Herkunft und Aufenthaltsdauer, den Zugang zu Bildungsmöglichkeiten zu verwehren. Das Verfassungsprinzip der Gleichberechtigung legt fest, dass kein Mensch beim Erwerb von Bildung aus irgendwelchen Gründen diskriminiert wird“, so Klaus Stieringer.

Deutsch statt Englisch

Im Gegensatz zur bisherigen Praxis, soll der Schulunterricht in der ARE 2 ab sofort in Deutsch angeboten werden. „Dieser Rechtsanspruch leitet sich unter anderem aus dem   § 23 VwVfG ab, wonach die deutsche Sprache als Amtssprache gegenüber Fremdsprachen in Deutschland Vorrang zukommt“, erklärt Klaus Stieringer. Der bisherige Englischunterricht in der ARE 2 steht nach Ansicht der SPD Stadtratsfraktion auch im Widerspruch zu dem erklärten Ziel der Bundesrepublik Deutschland, die deutsche Sprache im In- und Ausland nachhaltig zu fördern. Die aktuelle Praxis den Bewohner der ARE 2 nur für einige Stunden in der Woche Englisch Unterricht zu erteilen, widerspricht nach Ansicht der SPD Stadtratsfraktion, dem Verfassungsanspruch der Kinder auf Bildung und Gleichbehandlung in unserem Land und wird auch dem bestehenden Bildungsanspruch der Bundesrepublik Deutschland nicht gerecht. „Das bestehende Angebot in der ARE 2 fördert nicht die Integration und Verständigung von Kindern in unserem Land, sondern stellt vielmehr eine zusätzliche Erschwernis und somit Ausgrenzung für die Flüchtlinge in Bamberg dar“, so Klaus Stieringer.

Nach Kenntnis der SPD Stadtratsfraktion haben bereits heute viele Flüchtlinge der ARE 2 gute Deutschenkenntnisse. Die in Bamberg untergebrachten Flüchtlinge stammen überwiegend aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien und Serbien, also aus Staaten in denen Deutsch auch an den Schulen unterrichtet wird und in denen Deutsch weit verbreitet ist. In Serbien und dem Kosovo zum Beispiel ist Deutsch die zweithäufigste gesprochene Fremdsprache und in allen Ländern ist das Interesse an Deutschland hoch. Dies bedeutet für die SPD Stadtratsfraktion, dass die Bewohner der ARE 2 auch nach ihrer Rückkehr in ihre Heimatstaaten von dem Unterricht profitieren werden. „Doch im Vordergrund sollte stehen, dass sich alle Bewohner auch in Bamberg zurechtfinden und verständigen können um das Leben hier zu erleichtern.“, so Klaus Stieringer. Die SPD Stadtratsfraktion fordert deshalb den Freistaat Bayern auf sicherzustellen, dass allen minderjährigen Flüchtlingen der ARE 2 in Bamberg, unabhängig ihrer voraussichtlichen Aufenthaltsdauer, ihres Herkunftslandes und ihres Fluchtgrundes Unterricht in deutscher Sprache erteilt wird. „Hier soll minderjährigen Flüchtlingen Gelegenheit gegeben werden sich in Bamberg zu Recht zu finden, sich zu verständigen, und es werden auch die bestehenden Integrationsbemühungen unterstützt“, so Klaus Stieringer. „Wie sollen uns die Menschen verstehen, wenn wir ihnen unsere Sprache nicht beibringen wollen? Die Voraussetzung für ein friedliches Miteinander und eine erfolgreiche Integration ist gegenseitige Verständigung durch eine gemeinsamen Sprache“, so Klaus Stieringer.   

Die SPD Stadtratsfraktion begrüßt deshalb auch ausdrücklich alle ehrenamtlichen Initiativen die geeignet sind, zusätzliche deutsche Sprachkenntnisse zu vermitteln.

 

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